Gebühren und Kostenübernahme


Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren.

 

Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen Vertrag ab, bitte fragen Sie im Zweifelsfall vorher bei Ihrer Krankenkasse nach.

Grundsätzlich empfiehlt es sich vor Aufnahme einer Therapie Ihre privaten Versicherungsbedingungen nachzulesen und Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen, um eine Kostenübernahme abzuklären.

Gerne sind wir Ihnen dabei mit weiteren Informationen behilflich.

 

Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie nicht übernimmt oder Sie aus anderen Gründen eine Behandlung als Selbstzahler wünschen, müssen Sie die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen.

 

Die Kosten können aber gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

 

Die Leistungen von Heilpraktikern sind nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit.